Haftung
⚠️ Haftungsausschluss – BikeStreetBoyz Shuttle-Service und Website
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Haftung für die Nutzung der Dienste von BikeStreetBoyz – Inhaber Dominik Werner (Shuttle-Betrieb) sowie für die Inhalte des Online-Auftritts (Website). Mit der Inanspruchnahme unserer Leistungen bzw. dem Besuch der Website akzeptieren Sie diese Haftungsregelungen.
1. Haftung für Inhalte dieser Website
Als Diensteanbieter ist BikeStreetBoyz gemäß § 7 Abs. 1 TMG (bzw. Art. 8 Abs. 1 DDG) für eigene Inhalte auf dieser Webseite nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Wir erstellen alle Inhalte mit größter Sorgfalt; dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen.
Wir sind nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen aktiv zu überwachen (§§ 8–10 TMG). Sobald uns jedoch konkrete Rechtsverstöße bekannt werden, entfernen oder sperren wir die betreffenden Inhalte umgehend. Eine diesbezügliche Haftung übernehmen wir erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung.
2. Haftung für externe Links
Unsere Website enthält Verknüpfungen (Links) zu externen Websites Dritter. Auf deren Inhalte haben wir keinerlei Einfluss, weshalb wir für diese fremden Inhalte auch keine Haftung übernehmen. Zum Zeitpunkt der Verlinkung haben wir die externen Seiten nach bestem Wissen auf mögliche Rechtsverstöße überprüft – es waren keine rechtswidrigen Inhalte erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist uns ohne konkreten Anlass nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen auf verlinkten Seiten werden wir den entsprechenden Link unverzüglich entfernen.
3. Teilnahme am Shuttle-Service auf eigene Gefahr
Die Nutzung des BikeStreetBoyz-Shuttles erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr. Der Shuttle-Service bringt die Fahrgäste und ihre Fahrräder in ein Outdoor-Gelände (Mountainbike-Strecken), das mit erhöhten Risiken verbunden ist. Mit dem Erwerb eines Tickets oder der Inanspruchnahme der Beförderung erkennt jeder Fahrgast diese Haftungsregelungen ausdrücklich an.
4. Haftungsumfang des Anbieters
Der Anbieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und übernimmt Verantwortung nur in folgenden Fällen:
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bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen,
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bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – in diesem Fall beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden,
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bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern sie sich nicht auf wesentliche Pflichten beziehen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften – etwa dem Produkthaftungsgesetz – bleibt von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.
Erläuterung: Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Shuttle-Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Fahrgast regelmäßig vertrauen darf (z. B. sichere Beförderung zum Zielort). In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung einer solchen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; eine Haftung für nicht vorhersehbare Folgeschäden ist ausgeschlossen.
5. Sporttypische Risiken und Eigenverantwortung der Fahrer
Mountainbiking ist eine Risikosportart. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder Schäden, die sich außerhalb des direkten Einflussbereichs des Shuttle-Betriebs ereignen. Insbesondere:
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Kein Haftungsanspruch nach Ausstieg: Sobald der Fahrgast den Shuttle verlassen hat (am Haltepunkt/Trail-Einstieg), liegt das weitere Geschehen außerhalb der Verantwortung des Anbieters. Fahrtechnische Fehler, Stürze oder Kollisionen während der Abfahrt/des “Trailridings” liegen in der Eigenverantwortung des Fahrers.
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Strecken- und Umgebungsbedingungen: Der Anbieter gewährleistet nicht, dass die vorgefundenen Wege, Trails oder Wetterbedingungen frei von Gefahren sind. Die Beschaffenheit der Strecke (z. B. Bodenverhältnisse, Hindernisse, Sperrungen) entzieht sich unserem Einfluss. Jeder Fahrerin muss eigenständig entscheiden, ob die jeweiligen Verhältnisse eine Befahrung zulassen. Haftungsansprüche für Streckenzustand oder Umwelteinflüsse sind ausgeschlossen.
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Unsachgemäße Nutzung des Bikes: Etwaige Schäden oder Verletzungen, die durch einen unsachgemäßen Gebrauch des Fahrrads oder der Ausrüstung entstehen (z. B. technische Mängel am Bike, die der Fahrgast nicht behoben hat, oder falsche Nutzung von Schutzausrüstung), fallen allein in den Verantwortungsbereich des Fahrgasts.
Durch die Inanspruchnahme des Shuttles bestätigt der Fahrgast, hinreichende Fahrkenntnisse und körperliche Eignung für die geplanten Abfahrten zu besitzen. Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Verantwortung und Risikobereitschaft.
6. Mitnahme und Transport von Fahrrädern
Wir transportieren pro Fahrgast ein (1) Fahrrad auf unserem Anhänger. Um einen sicheren Transport zu gewährleisten, gelten folgende Regelungen:
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Eigenständiges Aufladen: Das Auf- und Abladen des Fahrrads auf den Anhänger erfolgt grundsätzlich durch den Fahrgast selbst und auf eigene Gefahr. Bitte achten Sie dabei auf einen sicheren Stand und tragen Sie nach Möglichkeit festes Schuhwerk.
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Sicherung durch Personal: Die endgültige Befestigung/Sicherung der Fahrräder auf dem Anhänger übernimmt ausschließlich das Fahrpersonal. Vertrauen Sie unseren Mitarbeitenden diesen Schritt an, um optimale Sicherheit zu gewährleisten.
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Übergabezustand: Der Fahrgast ist dafür verantwortlich, sein Fahrrad dem Personal in verkehrstüchtigem und ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben. Etwaige Vorschäden oder empfindliche Teile (z. B. spezielle Anbauteile) sollte der Fahrgast dem Personal vor dem Verladen mitteilen.
Sollte ein Fahrgast ohne Absprache eigenmächtig Änderungen an der Sicherung vornehmen oder das Fahrrad während der Fahrt vom Anhänger lösen, übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung für daraus entstehende Schäden.
7. Haftung für Sachschäden am Fahrrad und Ausrüstung
Der Anbieter bemüht sich um einen schonenden Transport der Sportgeräte. Dennoch können beim Transport auf dem Anhänger Erschütterungen oder Berührungen zwischen den Fahrrädern auftreten. Der Anbieter haftet nicht für folgende Schäden, sofern nicht ausnahmsweise ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden des Personals vorliegt:
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Kosmetische und typische Transportschäden: Kratzer am Lack, Scheuerstellen, leichte Verbiegungen an Anbauteilen (z. B. Schaltwerk, Bremshebel, Speichen), die trotz sachgemäßer Sicherung auftreten können.
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Vibrations- oder Stoßschäden: Schäden, die durch die unvermeidbaren Erschütterungen, Vibrationen oder Stöße während der Fahrt entstehen (etwa wenn empfindliche elektronisch verstellbare Sattelstützen oder Federungen nicht entsprechend gesichert wurden).
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Folgen unvollständiger Übergabe: Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass das Fahrrad vom Fahrgast nicht vollständig oder korrekt übergeben wurde (z. B. lose Teile oder Akkus, die sich während der Fahrt lösen).
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Schäden durch Dritträder: Bei stark frequentierten Fahrten kann es vorkommen, dass Fahrräder eng nebeneinander stehen. Berührt ein Fahrrad ein anderes und entsteht daraus ein Schaden (etwa verkratzter Rahmen durch Pedale eines Nachbarrads), haftet der Anbieter nicht, sofern die Verladung und Sicherung nach Vorschrift erfolgte.
Wir empfehlen, besonders wertvolle oder neuwertige Bikes entsprechend zu schützen (z. B. empfindliche Stellen mit Schutzfolien abzudecken). Der Anbieter haftet jedoch selbstverständlich, wenn unser Personal ein Fahrrad durch unsachgemäße Sicherung grob fahrlässig beschädigt (etwa bei offenkundig falscher Befestigung). In einem solchen Fall kontaktieren Sie uns bitte umgehend, damit wir den Vorfall prüfen können.
8. Verlust, Diebstahl und Beschädigung persönlicher Gegenstände
Bitte beachten Sie, dass persönliche Gegenstände der Fahrgäste nicht vom Anbieter versichert oder besonders verwahrt werden können. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, seine Ausrüstung und Wertgegenstände entweder am Körper zu tragen oder vor Fahrtantritt ausreichend zu sichern. Dies betrifft insbesondere: Helme, Protektoren, Rucksäcke, Mobiltelefone, Kameras, Sportuhren, Geldbörsen usw.
Der Anbieter übernimmt keine Haftung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen, die im Fahrzeug, auf dem Anhänger oder am Fahrrad mitgeführt werden. Dies gilt auch für Gegenstände, die während der Fahrt vom Fahrrad fallen. Achten Sie daher selbst auf eine sichere Verstauung.
Ausnahme: Sollte ein Schaden oder Verlust nachweislich auf grobes Verschulden des Anbieters zurückzuführen sein (z. B. das Personal schließt den Bus nicht ab und dadurch wird etwas entwendet), haftet der Anbieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. In allen anderen Fällen liegt das Risiko beim Fahrgast.
9. Verhaltensregeln und Ausschluss von der Beförderung
Um die Sicherheit aller Fahrgäste zu gewährleisten, gelten während der Beförderung folgende Verhaltensregeln:
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Anschnallpflicht: Während der gesamten Fahrt im Shuttle-Fahrzeug muss jeder Fahrgast einen geeigneten Sicherheitsgurt angelegt haben.
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Befolgen von Anweisungen: Den Anweisungen des Fahrers oder Begleitpersonals ist stets Folge zu leisten. Dies betrifft insbesondere Hinweise zum Beladen, zur Sitzordnung oder zum Verhalten bei Zwischenfällen.
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Rücksichtnahme: Jeder Fahrgast hat sich so zu verhalten, dass keine Gefahr oder unzumutbare Belästigung für andere entsteht. Insbesondere ist übermäßiger Lärm, aggressives Verhalten oder das Herumklettern auf Fahrzeug und Anhänger untersagt.
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Kein Alkohol/Drogen: Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für Fahrgäste, die verbotene Gegenstände mitführen oder sich anderweitig grob ordnungswidrig verhalten.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, Fahrgäste bei Zuwiderhandlung gegen die obigen Regeln von der aktuellen und zukünftigen Beförderung auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses (insbesondere bei alkohol- oder drogenbedingtem Nichtantritt oder Abbruch der Fahrt) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beförderungsentgelte. Etwaige weitergehende Ansprüche des Anbieters (z. B. Schadensersatz, wenn durch das Verhalten ein Schaden am Fahrzeug entsteht) bleiben unberührt.
10. Technische Ausfälle, Betriebsstörungen und höhere Gewalt
Der Anbieter ist bemüht, den Shuttle-Service nach Fahrplan durchzuführen. Allerdings können unvorhergesehene Ereignisse zu Verzögerungen oder Ausfällen führen. Hierzu zählen z.B.: technische Defekte am Fahrzeug oder Anhänger, Pannen, Verkehrsunfälle oder -staus, plötzliche Straßensperrungen, Unwetter oder sonstige Fälle höherer Gewalt.
In solchen Situationen gilt:
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Haftungsausschluss für Folgeschäden: Der Anbieter haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgekosten, die den Fahrgästen durch einen Ausfall oder eine Verspätung entstehen (z. B. Kosten für entgangene Sportgelegenheiten, verpasste Veranstaltungen, Anschluss-Shuttle oder ähnliches).
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Kein weitergehender Ersatz: Ein Anspruch auf weitergehende Ersatzleistungen oder Entschädigungen besteht nicht. Insbesondere werden keine Schadensersatzansprüche für entgangene Urlaubsfreuden, Frustration oder ähnliches anerkannt.
Fahrkarten-Erstattung: Sollte eine angekündigte Fahrt ersatzlos ausfallen und der Fahrgast hat bereits ein Ticket dafür erworben, so wird der Fahrpreis für diese Fahrt erstattet. Alternativ kann – nach Wahl des Anbieters – ein Gutschein oder Ersatztermin angeboten werden. Damit ist der Anspruch des Fahrgasts abgegolten.
Durch diese Regelungen möchten wir transparent machen, dass bestimmte Risiken außerhalb unserer Kontrolle liegen. Selbstverständlich versuchen wir in jedem Fall, eine Lösung im Sinne unserer Kunden zu finden (z. B. Ersatzfahrten oder Information der Gäste so früh wie möglich).
11. Versicherungshinweis
Über den Anbieter besteht kein Unfallversicherungsschutz für Fahrgäste oder mitgenommene Fahrräder. Der Shuttle-Service ist eine reine Transportdienstleistung. Wir empfehlen allen Teilnehmern, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen – etwa durch eine private Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung (für Schäden, die man Dritten zufügt) und ggf. eine Fahrrad-Vollkaskoversicherung für hochwertige Bikes.
Beschädigt ein Fahrgast durch eigenes Verschulden fremdes Eigentum (z. B. das Shuttle-Fahrzeug oder das Bike eines Mitfahrers) oder verletzt er eine andere Person, ist dies über die eigene Haftpflichtversicherung des Fahrgasts abzudecken. Der Anbieter verlangt keinen solchen Versicherungsnachweis, weist aber auf das Risiko fehlenden Versicherungsschutzes ausdrücklich hin.
12. Schlussbestimmungen
Dieser Haftungsausschluss ist Bestandteil der Vertragsbedingungen von BikeStreetBoyz. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Stand: Mai 2025 (Aktualisierte Fassung)
Verantwortlich: Dominik Werner –
BikeStreetBoyz Shuttle-Service (info@bikestreetboyz.de)
