
BikeStreetBoyz · Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hier stehen die Regeln für die Nutzung unseres Shuttles, für Samstags-Buchungen, Sonderfahrten sowie Vermietungen.
Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen von BikeStreetBoyz, Inhaber: Dominik Werner, Bongartstraße 7, 71131 Jettingen, nachfolgend „Anbieter“, insbesondere für Shuttle-Beförderungen von Personen und Fahrrädern, Samstags-Buchungen, Sonderfahrten sowie Vermietungen, z. B. Fahrradanhänger.
Mit dem Erwerb einer Fahrkarte, einer Buchung, einer Anzahlung, der Nutzung des Shuttles oder dem Abschluss eines Mietvertrags erkennt der Kunde, Fahrgast oder Mieter diese AGB an.
BikeStreetBoyz betreibt einen Bikeshuttle-Service im Freizeit- und Sportbereich. Der Transport erfolgt mit einem Shuttlefahrzeug und Fahrradanhänger zwischen festgelegten Haltepunkten.
Der Shuttlebetrieb findet grundsätzlich an den auf der Website veröffentlichten Terminen statt. Sonn- und Feiertage können je nach Saison, Wetterlage und betrieblichen Möglichkeiten ohne vorherige Buchung angeboten werden. Samstags findet der Shuttle in der Regel nur nach vorheriger Buchung und bei ausreichender Teilnehmerzahl statt.
Ein Anspruch auf Mitnahme besteht nicht. Der Anbieter kann eine Beförderung ablehnen, wenn Kapazitätsgrenzen erreicht sind oder Sicherheits- oder Betriebsgründe entgegenstehen, z. B. ungeeignete Ladung, mangelnde Betriebssicherheit, extreme Witterung, Sperrungen oder technische Probleme.
Es gelten die jeweils auf der Website sowie vor Ort veröffentlichten Preise. Angeboten werden insbesondere Einzelfahrten, Tageskarten sowie Mehrfahrtenkarten, z. B. 5er- oder 10er-Karten.
Fahrkarten werden grundsätzlich vor Ort verkauft, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Fahrkarten sind grundsätzlich übertragbar, jedoch nicht erstattungsfähig, soweit keine gesetzlichen Ansprüche bestehen.
Mehrfahrtenkarten behalten bis auf Widerruf ihre Gültigkeit. Bei Missbrauch, Manipulation, Fälschung oder unzulässiger Vervielfältigung kann der Anbieter die Anerkennung verweigern.
Samstags findet der Shuttle grundsätzlich nur nach vorheriger Buchung und bei Erreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl statt. Die Mindestteilnehmerzahl wird auf der jeweiligen Buchungsseite oder im Angebot angegeben.
Zur Sicherung eines Shuttle-Platzes ist eine Anzahlung in Höhe von 15 € pro Person erforderlich. Die Anzahlung wird vor Ort nur auf das eigene Ticket der jeweiligen Person angerechnet.
Die Anzahlung ist ausschließlich auf Tagestickets oder Mehrfahrtenkarten anrechenbar. Eine Anrechnung auf Einzelfahrten ist ausgeschlossen. Eine Zusammenlegung mehrerer Anzahlungen auf ein einzelnes Ticket oder auf weniger Tickets als gebuchte Personen ist nicht möglich.
Erscheint eine gebuchte Person nicht zum Termin, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Anzahlung, sofern der Shuttle wie geplant stattfindet.
Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder wird der Termin durch den Anbieter abgesagt, wird die Anzahlung vollständig erstattet oder der Termin nach Absprache verschoben.
Die Zahlung erfolgt vor Fahrtantritt bzw. gemäß Vereinbarung bei Buchungen, Sonderfahrten oder Vermietungen. Bevorzugt wird Barzahlung. Alternativ kann PayPal angeboten werden, abhängig von Netzempfang, technischer Verfügbarkeit und betrieblicher Möglichkeit.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.
Die Mitnahme ist auf ein Fahrrad pro Fahrgast beschränkt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Das Auf- und Abladen erfolgt grundsätzlich durch den Fahrgast auf eigene Gefahr. Die endgültige Sicherung des Fahrrads auf dem Anhänger erfolgt durch das Fahrpersonal.
Für Fahrräder, die nicht ordnungsgemäß übergeben wurden, sowie bei eigenmächtigen Änderungen an der Sicherung übernimmt der Anbieter keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
Während der Fahrt gilt Anschnallpflicht. Den Anweisungen des Fahrpersonals ist jederzeit Folge zu leisten. Fahrgäste unter Alkohol- oder Drogeneinfluss können von der Beförderung ausgeschlossen werden; ein Erstattungsanspruch besteht in diesem Fall nicht.
Es ist untersagt, während der Fahrt Fahrräder zu berühren, Sicherungen zu lösen oder Gegenstände vom Anhänger zu entfernen.
Sonderfahrten sind individuell vereinbarte Fahrten außerhalb des regulären Shuttleangebots, z. B. Gruppenfahrten, Events, Vereinsfahrten oder individuelle Aufträge. Umfang, Datum, Route, Zeiten, Preise, Mindest- und Maximalteilnehmer sowie Anzahl der Fahrräder ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Vereinbarung.
Eine Sonderfahrt gilt als gebucht, sobald sie vom Anbieter in Textform bestätigt wurde, z. B. per E-Mail oder WhatsApp.
Bei kurzfristigen Änderungen, z. B. wegen Wetter, Sperrungen, Technik oder organisatorischen Gründen, kann der Anbieter die Leistung anpassen, verschieben oder absagen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet oder es wird ein Ersatztermin angeboten.
Bei Vermietungen, z. B. eines Fahrradanhängers, gelten zusätzlich die individuell vereinbarten Bedingungen. Details wie Mietdauer, Preis, Kaution, Abholung und Rückgabe ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
Bei Übergabe kann der Zustand dokumentiert werden, z. B. durch Fotos oder ein Übergabeprotokoll. Der Mieter prüft das Mietobjekt bei Übergabe. Spätere Einwände zu erkennbaren Mängeln sind ausgeschlossen.
Der Mieter nutzt das Mietobjekt sachgemäß und beachtet technische Vorgaben, insbesondere Zuladung, Befestigung, StVO und Verkehrssicherheit. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
Der Mieter haftet für Schäden, Verlust und Diebstahl während der Mietzeit, soweit diese nicht durch normalen, vertragsgemäßen Gebrauch entstehen. Schäden sind unverzüglich zu melden.
Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt im vereinbarten Zustand, gereinigt, vollständig und funktionsfähig. Bei verspäteter Rückgabe kann eine zusätzliche Mietgebühr anfallen.
Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
Für typische Transportumstände wie Witterung, Erschütterungen, enge Verladung sowie für persönliche Gegenstände besteht keine Haftung, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde.
Das Befahren der Trails nach dem Ausstieg erfolgt auf eigene Gefahr. BikeStreetBoyz ist nicht Betreiber der Trails und übernimmt keine Haftung für Stürze, Fahrfehler, Trailzustand oder sonstige Risiken des Mountainbike-Sports.
Bei schlechtem Wetter, technischen Problemen, Sperrungen, Unfällen, behördlichen Anordnungen, höherer Gewalt oder anderen nicht vom Anbieter zu vertretenden Umständen kann der Anbieter Fahrten kurzfristig absagen, unterbrechen oder verschieben.
Bei ersatzlosem Ausfall einer bereits bezahlten Fahrt erfolgt eine Erstattung oder es wird ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit gesetzlich zulässig.
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, sofern keine gesetzliche Pflicht besteht oder dies zur Durchführung der Leistung erforderlich ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit zulässig – Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.